27.01.2012
Wir fordern ein Volksbegehren für den EU-Austritt auch in der BRD!
In Österreich wurde erfolgreich ein Volksbegehren für den EU-Austritt initiiert. Das EU-Austritts-Volksbegehren wurde am 20. Dezember 2011 ordnungsgemäß mit 9266 behördlich bestätigten Unterstützungserklärungen im Innenministerium eingereicht.
Begründung: Die Europäische Union als verlängerter Arm der Führungsetagen der Großkonzerne ist offensichtlich in erster Linie daran interessiert, das Haupthindernis für ihre internationalen Kapitalflüsse zu Lasten der Bevölkerungen, nämlich die Nationalstaaten, ihrer sozialen Schutzfunktion für die jeweiligen Staatsbürger zu berauben (EU-Wirtschaftsregierung).
Viele Bürger aber wollen nicht länger Erfüllungsgehilfen des Euro-Haftungspakets, das heißt «Rettungsschirmzahler», bleiben und dafür massive Einkommenseinbussen hinnehmen. Weiteres unter:
www.eu-austritts-volksbegehren.at
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erfolgte durch ein Bundesverfassungsgesetz, das einer Volksabstimmung unterzogen wurde. Daher ist der gleiche Weg auch beim Austritt aus der EU anzuwenden. Bezug ist die Bundesverfassung: Ihr Paragraph l, lautet (wörtlich): «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.»
Auf die BRD übertragen lautet das Grundgesetz Art. 20:
„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Somit gibt es auch für die BRD das Recht zu einer Volksabstimmung über die wichtige Zukunftsfrage einer weiteren EU-Zugehörigkeit. Was in Österreich möglich ist, muß auch für die BRD gelten!
Das ist das Hauptanliegen des EU-Austritts-Volksbegehrens. Nicht erst durch den «Lissabon-Vertrag», der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, aber spätestens durch diesen ist die EU zu einem riesigen Bundesstaat (anstatt einem Staaten-Bund) geworden, in der alle Mitgliedstaaten und deren Völker das Recht auf Selbstbestimmung und damit auf Demokratie weitgehend verloren haben.
Die geplante Installierung einer zentralen «Wirtschafts-Regierung» für die gesamte EU inklusive Eingriffe in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten ist ein deutlicher Beweis dafür. Viele Entscheidungen – und zwar besonders die «großen», wichtigen – werden hinter verschlossenen Türen getroffen; bei EU-«Gipfeln», im aufgeblähten Beamtenapparat der EU-Kommission, und immer mehr bei Absprachen zwischen den Regierungschefs praktisch ohne demokratische Legitimation. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten werden weitgehend ausgehebelt, von Entscheidungen durch die jeweiligen Staatsvölker ganz zu schweigen. Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungsbefugnis. Der gesamten EU-Konstruktion fehlt das wichtigste Kennzeichen einer Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung!